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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anhaltiner Poolcenter GmbH & Co.KG

1 Geltungsbereich
Zwischen dem Anhaltiner Pool-Center als Auftragnehmer - nachfolgend kurz APC genannt und dem Auftraggeber - nachfolgend
kurz APC genannt und dem Auftraggeber - nachfolgend kurz AG genannt - gelten folgende Geschäftsbedingungen als vereinbart.
1.1 Sämtliche zwischen dem APC und AG getätigten Geschäfte unterliegen ausschließlich den nachstehenden Geschäftsbedingungen (GB).
1.2 Die GB des AG verpflichten uns nicht, auch wenn wir Ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich widersprechen.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das APC.
2 Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Die am Tage der Angebotsabgabe gültigen Preislisten liegen unserem Angebot zu Grunde. Sie sind grundsätzlich freibleibend, wenn nicht
schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2.2 Angebote, Kostenvoranschläge, Druckvorlagen, Berechnungen, Werbe- und Informationsmaterial sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen
verbleiben Eigentum des APC. Das APC behält auch das Nutzungs- und Urheberrecht an ihnen.
2.3 Angegebene Abmessungen, Gewichte sowie Prospektabbildungen sind nur anschaulich und unverbindlich. Eigenschaften gelten nur als zugesichert,
wenn eine Zusicherung schriftlich und ausdrücklich vom APC erfolgt ist.
2.4 Aus bedingten Gründen, durch technischen Fortschritt des Lieferanten unserer Erzeugnisse resultierend können keine Rechte abgeleitet werden.
2.5 Die Bestellung des AG gilt erst dann als angenommen, wenn sie vom APC schriftlich, bestätigt worden ist. Mündliche oder andere Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch das APC.
2.6 Für die Lieferung gelten allein die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§ 433 ff. BGB).
2.7 Bei Vertragsabschluß hat der AG 30% des Betrages des gesamten Lieferumfanges des APC in Bar oder in Scheck anzuzahlen. Lagerware (auch bestellte Ware)
ird innerhalb 4 Wochen durch den AG abgeholt bzw. vom AN geliefert. Außnahmen bestehen bei anderen getroffenen Vereinbarungen Sollte diese Frist vom AG nicht eingehalten erden, so wird nach Ablauf der Frist eine Lagergebühr in Höhe von 5,00 € pro Tag ab dem 30. fällig. Bei Anlieferung bzw.
Auslieferung der Ware an den AG ist der Gesamtrestbetrag in Bar oder mit Scheck zu zahlen. Die Ablieferung der Ware erfolgt erst nach Bezahlung an
unsere Mitarbeiter. Die Lieferung ist bei Entgegennahme vom AG auf Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und diese durch Unterschrift zu
quittieren. Jede Beanstandung ist unverzüglich in Schriftform an den APC weiterzuleiten. Forderungen aus der Unvollständigkeit der Lieferung, äußerlich
erkennbarer Mängel usw., die nicht bei der übergabe beanstandet wurden, können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese gilt auch, wenn der APC an eine andere Adresse als die des AG geliefert hat.
2.8 Bei einer Liefergröße bis 30kg erfolgt die Auslieferung über den DPD per Nachname. Ab einer Packungsgröße von 30kg und mehr erfolgt die Lieferung
per Spediteur. Es entstehen Lieferkosten, berechnet nach Gewicht und Kilometer.
2.9 Bei Anlieferung durch den APC eigenen Spezial-LKW geht die Gefahr mit Anlieferung am Grundstück auf den AG über. Desweiteren geht grundsätzlich
die Gefahr auf den AG über, wenn die Ware unseren APC bzw. das Herstellerwerk verläßt. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des AG, so geht
bereits am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des APC die Gefahr auf den AG über.
3 Rücktritt vom Vertrag
3.1 Der AG kann innerhalb von 3 Tagen vom Vertrag zurücktreten und erhält dann die Anzahlung von 30% zurück. Erfolgt die Anlieferung der Ware oder eine
Teillieferung an den AG innerhalb dieser 3 Tage und der AG verweigert die Annahme derselben oder die Bezahlung des Restbetrages, so sind wir berechtigt,
die Anzahlung von 30% einzubehalten und die Fahrtkosten zu berechnen.
4 Preise
4.1 Wenn nichts anderes angegeben ist, gelten die Preise ab APC oder Herstellwerk ohne Verpackung zzgl. der gesamten MwSt. in der jeweiligen Höhe.
4.2 Transportkosten auf dem Grundstück (z.B. Kran, Spezialfahrzeuge, Hilfskräfte usw.) gehen immer zu Lasten des AG. Dieser Transport ist durch den AG
selbst zu organisieren. Sonderkosten des Transports wie z.B. Fahrkosten, Fremdgrundstückskosten, Sondergenehmigungen usw. gehen ebenfalls zu
Lasten des AG.
5 Lieferzeit
5.1 Der Liefertermin wird mit dem AG mündlich oder telefonisch festgelegt. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den APC
verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem AG mitgeteilt wurde.
6 Gewährleistung
6.1 Bei Nichteinhaltung der Anwendungsvorschriften für den Einsatz der Chemikalien und den daraus resultierenden Veränderungen der Beckenoberfläche
und Einbauteile wird eine Garantieübernahme durch den APC ausgeschlossen.
6.2 Für Elektroteile wird eine Garantie von 24 Monaten vom APC übernommen. Alle anderen mechanischen Teile unterliegen den Garantiebestimmungen
der Lieferer, worauf der APC keinen Einfluß hat. Bei unsachgemäßer Bedienung und Handhabung der gesamten Filtertechnik einschließlich Elektrotechnik
wird vom APC jegliche Garantie ausgeschlossen.
6.3 Die gesamte Elektrotechnische Verlegung der Filteranlage darf nur durch einen dafür zugelassenen Elektro- Fachmann ausgeführt werden, ent-
sprechenden Bestimmungen nach VDE 702 und deren laufenden Ergänzungen. Der AG ist dafür voll verantwortlich. Auch wenn der APC nach erfolgter
Montage der Filteranlage den Probelauf durchgeführt hat, entbindet dies den AG nicht von der Verantwortung, die Elektroarbeiten durch einen
zugelassenen Elektrofachmann ausführen zu lassen.
6.4 Der AG oder der bauausführende Betrieb muß den Standort des Beckens festlegen und es waagerecht einsetzen. Das APC ist nur der Lieferer des
Beckens und der verschiedenen Teile mit Zubehör.
6.5 Allgemeine Haftungsbeschränkung - sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind,
haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 An allen vom APC gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den AG zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Im Falle
der Be- und Verarbeitung durch den AG ist sein Eigentumserwerb ausgeschlossen; der AG verarbeitet und erwirbt das Eigentum für uns. Bei
Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen.
7.2 Stellt das APC fest, daß der AG zahlungsunfähig ist und dies durch Dritte bestätigt wird, obwohl gemäß Vertragsabschluß die 20% der Gesamtsumme
angezahlt wurden, tritt der APC unter Einbehalt dieses Betrages von dem Vertrag zurück.
8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Efüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist das APC
Langenbogen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse ist das Amtsgericht Halle (Saale). Für alle Rechts-
beziehungen gilt unter Ausschluß ausländischer Rechte deutsches Recht.



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